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   VGH Bayern, 29.11.2004 - 5 C 04.2837   

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VGH Bayern, 29.11.2004 - 5 C 04.2837 (https://dejure.org/2004,66950)
VGH Bayern, Entscheidung vom 29.11.2004 - 5 C 04.2837 (https://dejure.org/2004,66950)
VGH Bayern, Entscheidung vom 29. November 2004 - 5 C 04.2837 (https://dejure.org/2004,66950)
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Wird zitiert von ... (4)

  • OVG Saarland, 28.09.2007 - 1 D 399/07

    Zurückverweisung bei fehlender, aber gebotener Begründung einer

    Aufgrund des neuen erheblichen Vorbringens, welches die Eigentums- und Vermögensverhältnisse des Klägers abweichend vom zuvor dem erstinstanzlichen Gericht unterbreiteten Vorbringen darstellt, hätte das Verwaltungsgericht vor der Entscheidung über die Nichtabhilfe auf das Beschwerdevorbringen eingehen und darlegen müssen, warum es dennoch an seiner bisherigen Ansicht festhält, wonach der Kläger die - in Anbetracht des vorläufig festgesetzten Streitwertes von 36.176,04 EUR - nicht unerheblichen Prozesskosten aus seinem Vermögen aufbringen könne vgl. zur gebotenen Begründung der Nichtabhilfeentscheidung, wenn die Beschwerde neues Vorbringen enthält, auf das einzugehen ist, u.a. OLG Hamm, Beschluss vom 18.8.1986 - 4 WF 228/86 -, FamRZ 1986, 1127; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 26.11.1990 - 16 WF 236/90 -, FamRZ 1991, 349 (bei fehlender Begründung einer Ratenzahlungsanordnung); Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 24.7.2007 - 3 Ta 180/07 -, dokumentiert bei juris; Thomas/Putzo, ZPO, 28. Aufl. (2007), § 572 Rn 10 mit weiteren Nachweisen; vgl. im Übrigen zur Anwendbarkeit des § 572 Abs. 3 ZPO über § 173 VwGO BayVGH, Beschlüsse vom 29.11.2004 - 5 C 04.2837 -, dokumentiert bei juris, und vom 3.12.2003 - 1 N 01.1845 -, NVwZ-RR 2004, 309; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 14.7.2003 - 7 S 536/03 -, NVwZ-RR 2004, 230.
  • OVG Berlin-Brandenburg, 21.01.2010 - 5 M 27.09

    PKH für Klage gegen Nutzungs- und Hausverbot für FU-Bibliotheken; unvollständig

    Bislang hat sich das Verwaltungsgericht, dem im Hinblick auf die Unanfechtbarkeit einer Entscheidung durch das Beschwerdegericht der Vorrang zukommt, in der Sache weder mit der Hilfsbedürftigkeit des Klägers noch mit den Erfolgsausichten der Rechtsverfolgung befasst (vgl. hierzu VGH München, Beschlüsse vom 27. Juni 2008 - 4 C 08.1468 -, Juris Rn. 10 und vom 29. November 2004 - 5 C 04.2837 -, Juris Rn. 7; VGH Mannheim, a.a.O., Rn. 5; OVG Hamburg, Beschluss vom 13. Dezember 1989 - Bs IV 606.89 -, Juris Rn. 6; Bader, in: Bader/Funke-Kaiser/Kuntze/v. Albedyll, 4. Aufl., § 166 Rn. 57).
  • VGH Bayern, 27.06.2008 - 4 C 08.1468

    Prozesskostenhilfe; Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen

    Sollte die Prüfung ergeben, dass der Kläger im Sinne des Prozesskostenhilferechts bedürftig ist - die vom Kläger abgegebene Erklärung wirft insoweit Aufklärungsbedarf auf wie etwa hinsichtlich der Verwertung des Grundvermögens und Unterhaltsleistungen der Ehefrau -, ist es primär Sache des Verwaltungsgerichts, die Erfolgsaussichten der bei ihm anhängigen Klage zu beurteilen (OVG Saarl vom 28.9.2007 - 1 D 399/07 [juris] Tz. 11; BayVGH vom 29.11.2004 - 5 C 04.2837 [juris] Tz. 7; VGH BW vom 23.1.2008, a.a.O., Tz. 4).
  • VGH Bayern, 11.04.2011 - 4 C 11.836

    Prozesskostenhilfe; Einsatz landwirtschaftlicher Grundstücke; fehlende

    Nachdem das Verwaltungsgericht bisher nicht geprüft hat, ob die (bei ihm bereits anhängige) Klage hinreichende Aussicht auf Erfolg hat, macht der Senat von dem ihm nach § 173 VwGO i.V.m. § 572 Abs. 3 ZPO eingeräumten Ermessen Gebrauch, die erneute Entscheidung über das Prozesskostenhilfegesuch - unter Bindung an seine Rechtsauffassung - dem Verwaltungsgericht zu übertragen (zur Anwendbarkeit des § 572 Abs. 3 ZPO BayVGH vom 29.11.2004 5 C 04.2837; VGH BW vom 14.7.2003 NVwZ-RR 2004, 230; SaarlOVG vom 28.9.2007 NVwZ-RR 2008, 215; Geimer a.a.O. RdNr. 38 zu § 127; vgl. auch Motzer in Münchener Kommentar zur ZPO, 3. Aufl. 2008, Bd. 1, RdNr. 33 zu § 127).
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